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Ökodesign-Richtlinie

Ab 2015 sind die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert die Ökodesign-Richtlinien (ErP = Energy-related Products) für Wärmeerzeuger und Speicher umzusetzen.

Innerhalb der Europäischen Union müssen Wärmeerzeuger und Speicher ab September 2015 bestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen – das verlangt eine Umsetzung der sogenannten Ökodesign-Richtlinie für energieverbrauchende und energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP).

Die europaweite Verordnung gilt für Öl- und Gas-Heizkessel, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Speicher.

Darüber hinaus müssen Produkte und Systeme mit einer Leistung bis 70 kW mit einem Energieeffizienzlabel gekennzeichnet werden, das man von Elektrogeräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken, Wäschetrocknern oder Fernsehgeräten kennt. So können Sie als Verbraucher anhand der unterschiedlichen Farben und Buchstaben auf einen Blick die Energieeffizienz der Produkte erkennen.

ErP-Richtlinie? Was soll das sein?

ErP steht für „Energy related Products“. Die Richtlinie wird im Deutschen auch als Ökodesign-Richtlinie bezeichnet. Sie regelt die umweltgerechte Gestaltung und Energieeffizienz-Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten – und zwar EU-weit einheitlich. Für energieeffiziente Umwälzpumpen gilt sie ab 1. August 2015 und ab 26. September 2015 für Produkte zur Heizung und Warmwasserbereitung.

Warum wird die ErP-Richtlinie eingeführt?

Die ErP- oder Ökodesign-Richtlinie trägt dazu bei, dass die EU ihre ehrgeizigen Klimaziele erreichen kann. Diese legen fest, dass bis 2020 die Energieeffizienz um 20 % gegenüber dem ursprünglich für 2020 prognostizierten Niveau steigt, der CO2-Ausstoß im Vergleich zu 1990 um 20 % verringert wird und der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix auf 20 % ausgebaut wird. Durch die ErP-Richtlinie wird es für die Verbraucher sowie für die Heizungsbauer und Installateure einfacher, das energieeffizienteste Produkt auszuwählen, um CO2-Emissionen zu verringern und die Energiekosten zu senken.

Welche Produkte sind von der ErP-Richtlinie betroffen?

Die ErP-Richtlinie bezieht sich auf Heizkessel und Wärmepumpen bis 400 kW Leistung, Blockheizkraftwerke bis 400 kW Heizleistung und 50 kW elektrischer Leistung, Warmwasser und Pufferspeicher bis 2 000 l sowie auf Einzelkomponenten wie Temperaturregler und Solareinrichtungen. Wichtig für Endkunden: Heizkessel, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Systempakete mit Leistungen bis 70 kW sowie Speicher bis 500 l und die bereits erwähnten Einzelkomponenten müssen mit einem Energieeffizienzlabel ausgezeichnet sein. Dieses Effizienzlabel ähnelt dem bereits bekannten Effizienzlabel bei Haushaltsgeräten.

Welche Informationen sind auf dem Effizienzlabel ablesbar?

Das Effizienzlabel kategorisiert die Effizienz eines Produkts oder eines Systems anhand unterschiedlicher Effizienzklassen von A+++ (bei Systemen) oder A++(bei Produkten) bis G. Dabei steht A+++ für besonders hohe und G für niedrige Effizienz. Je nach Produkttyp gibt es noch verschiedene weitere Informationen.

Kann ich am Effizienzlabel ablesen, bei welchem Gerät meine Energierechnung am niedrigsten ist?

Nein, das Label dient nur zur ersten Orientierung und ersetzt nicht die professionelle Beratung durch den Fachmann, der die Geräte genau kennt und Ihnen für Ihren individuellen Bedarf die optimale Lösung empfiehlt. Außerdem ist das Effizienzlabel noch kein Garant dafür, dass das Gerät später die angegebenen Effizienzwerte tatsächlich erreicht. Voraussetzung dafür ist eine fachgerechte Installation des Geräts und seine perfekte Abstimmung auf Ihr Heizsystem. Dafür sind Fachleute erforderlich – und die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Partner wie Junkers.

Ich möchte ein Brennwertgerät kaufen. Alle haben eine Effizienz der Klasse A. Soll ich das billigste kaufen?

Das sollten Sie sich noch einmal gut überlegen, denn die Energieeffizienz alleine ist nicht entscheidend. Jedes Heizgerät ist Teil eines Systems, das optimal zusammenarbeiten muss, um dauerhaft Wärmekomfort und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Das fängt mit der optimalen Planung und Einrichtung der Wärmelösung an und endet mit der einfachen und schnellen Abwicklung von Servicefällen. Junkers bietet Ihnen über 100 Jahre Fachwissen und Erfahrung, Top-Qualität sowie durchdachtes Design außen und innen. 

Was ist die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz?

Sie kennzeichnet Effizienz eines Heizprodukts und ist auf den Brennwert bezogen. „Jahreszeitbedingt“ ist sie deshalb, weil neben der maximalen Heizlast im Winter auch Teillasten im Frühjahr, Sommer und Herbst in dem gemessenen Wert berücksichtigt werden. Hinzu kommen elektrische Verluste sowie Wärmeverluste der Geräte.

Stimmt es, dass mit Inkrafttreten der ErP-Richtlinie Heizwertgeräte nicht mehr zulässig sind?

Wenn die ErP-Richtlinie in Kraft tritt, müssen neue Heizsysteme mindestens die Effizienz von Brennwertgeräten haben. Bereits installierte Heizwertgeräte sind davon nicht betroffen und dürfen weiter betrieben werden. Neue raumluftunabhängige Heizwertgeräte dürfen dann nicht mehr verkauft und installiert werden. In Ausnahmefällen dürfen raumluftabhängige Geräte im Rahmen der Mehrfachbelegung weiter eingesetzt werden:

  • als Kombigerät mit bis zu 30 kW Leistung
  • als Heiztherme mit bis zu 10 kW Leistung
Was passiert, wenn ich ein System kaufe, das aus unterschiedlichen Einzelkomponenten besteht, die alle unter die neue Richtlinie fallen?

In diesem Fall gibt ein Systemlabel Auskunft über die Effizienz der kompletten Lösung.

Wer ist verantwortlich für die Produkt- und Systemlabel?

Das Effizienzlabel für einzelne Produkte beruht auf einem Datenblatt, das vom Hersteller erstellt wird. Bei einem Systemlabel muss derjenige, der das System verkauft, das erforderliche Systemdatenblatt erstellen. Das kann sowohl der Installateur als auch ein Händler oder der Hersteller sein.

Muss ich für meine bestehende Heizung ein Label erstellen lassen?

Nein, für bestehende Anlagen und Geräte ist in der Regel kein Label erforderlich.

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